Als Teil der Mantelverordnung wird zum 01. August 2023 auch die Ersatzbaustoffverordnung eingeführt (EBV). Durch die EBV werden u.a. bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Ziele für die Kreislaufwirtschaft und damit neue Regelungen für die Abfallentsorgung geschaffen (BMUV, 2022).
Die Einführung der EBV zieht weitreichende Änderungen nach sich. Neben Anforderungen an Herstellung und Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen wird auch eine neue Klassifizierung von mineralischen Ersatzbaustoffen bundeseinheitlich festgelegt. Weiterhin wird der Umgang mit mineralischen Abfällen sowie die bisher genutzten Z-Werte der Technischen Regeln der LAGA M20 durch die Regelungen der EBV ersetzt.
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