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SiGeKo

Das Baugewerbe gehört zu den Branchen mit den meisten Arbeitsunfällen.
Um das Risiko für die Beschäftigten zu senken, sieht die Baustellenverordnung zusätzliche Verpflichtungen für den Bauherren vor.

Ob bei Schadstoffsanierungen, Um-, Aus- oder Neubau: Unsere Ingenieure erarbeiten für Sie maßgeschneiderte Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne und untersuchen, organisieren und dokumentieren für Sie alle sicherheitsrelevanten Faktoren zum Bauvorhaben – angefangen in der Vorbereitungs– bis hin zur Überwachungsphase.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Bestellung eines geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo)
  • Berücksichtigung des allg. Arbeitsschutzes bereits bei der Planung
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan)
  • Erstellung bauwerkspezifischer Unterlagen zur späteren Nutzung

Zu den Aufgaben des SiGeKos gehören dabei u.a.:

  • Erstellung der Vorankündigung bei der Arbeitsschutzbehörde
  • Erstellung einer Baustellenordnung
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan)
  • Einwirkung auf Leistungsverzeichnisse im Hinblick auf Arbeitsschutzbelange
  • Prüfung von Dokumenten der Auftragnehmer vor Baubeginn

Vorbereitung

Zur Verbesserung des allgemeinen Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen muss der Bauherr bei Tätigkeiten von Beschäftigten mehrere Arbeitgeber einen SiGeKo benennen.

Der SiGeKo unterstützt den Bauherrn bei Fragen des Arbeitsschutzes, ist aber nicht weisungsbefugt. Durch den SiGeKo sollen bereits in der Planungsphase die Belange des Arbeitsschutzes berücksichtigt werden.

Überwachung

In der Ausführungsphase des Bauvorhabens ist der SiGeKo dafür verantwortlich, dass die Anforderungen an den Arbeitsschutz aus der Planungsphase angewendet und umgesetzt werden. Verstöße gegen gesetzliche oder berufsgenossenschaftliche Anforderungen an den Arbeitsschutz sind festzustellen, zu dokumentieren und der Bauleitung bzw. dem Bauherrn mitzuteilen.

Im Rahmen eines Bauvorhabens zur Sanierung von Gefahrstoffen kann der SiGeKo dabei in Personalunion die Aufgaben des Koordinators nach DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128) übernehmen, muss aber nicht.

Zu den Aufgaben des SiGeKos in der Ausführungsphase gehören u.a.:

  • Ggf. Ergänzung der Vorankündigung
  • Ergänzung des SiGePlans
  • Überprüfung der Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Regelmäßige Baustellenbegehung und Dokumentation
  • Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage