Die Gewerbeabfallverordnung von 2017 ist den Bauherren und Bauleitern noch weitgehend unbekannt. Aufgrund verstärkter Kontrollen durch die Abfallbehörden weisen wir Bauherren auf die fachgerechte Entsorgung „nicht gefährlicher Abfälle“ hin.
Die Vorgaben und Pflichten gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) können Sie unserem beigefügten Schreiben entnehmen.