Am 17.10.2019 ist die neue Fassung der TRGS 519 in Kraft getreten. Sie enthält u.a. Änderungen und Ergänzungen zum Umgang mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern (PSF), zur Gefährdungsbeurteilung gemäß Exposition-Risiko-Matrix & die Einführung neuer Qualifikationsmodule (Anlage 10).
Lehrgänge zu den Qualifikationsmodulen gemäß Neufassung TRGS 519 Anlage 10 sind in Vorbereitung.